Zweckverband für
psychologische Beratungen und Hilfen

Beratungsstelle MendenFragen zum Ablauf

Fragen zum Ablauf

Oft spüren Menschen selbst, dass sie ein Problem haben, das sie alleine nicht lösen können oder sie sind verunsichert, wie sie sich in einer schwierigen Lebenssituation richtig verhalten sollen. Viele sprechen zunächst mit Verwandten, Freunden oder Bekannten darüber, mit ErzieherInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen oder auch den MitarbeiterInnen der Jugendämter. Sich an eine der örtlichen Beratungsstellen zu wenden, ist eine von mehreren Möglichkeiten der fachkundigen Hilfe.

Anmeldung

Die Anmeldung ist einfach: telefonisch oder persönlich geben Sie uns während der Büro- bzw. offenen Sprechstunden eine erste Problembeschreibung. Sie erhalten dann – in der Regel nach einer Wartezeit – einen Termin für ein Erstgespräch.

Sie brauchen keine ärztliche Überweisung und keinen Krankenschein, wir bitten Sie jedoch, wichtige Unterlagen (z.B. vorliegende Befundberichte, Gutachten, Zeugnisse der Kinder) mitzubringen.

Im Erstgespräch lernen Sie zunächst Ihre(n) BeraterIn kennen, werden gemeinsam die Vorgeschichte erheben (Anamnese) und die nächsten Schritte überlegen: Je nach Problem können diagnostische Untersuchungen, Erziehungsberatung, Fördermaßnahmen, Informationen oder auch psychotherapeutische Hilfen notwendig sein.

Diagnostik

Unter Diagnostik versteht man allgemein die Suche nach Informationen und Ursachen einer Problemstellung, zu der eine Familie oder ein Mensch Beratung sucht. Diagnostik kann sowohl am Anfang wie auch noch weiter im Verlauf einer Beratung/Therapie erfolgen.

Was bedeutet das konkret?

Stellen wir uns folgendes Beispiel vor:

Ein Elternpaar meldet sich an der Erziehungsberatungsstelle wegen Schwierigkeiten mit dem 9-jährigen Sohn. Sie berichten, der Junge sei in der Schule unkonzentriert und habe des öfteren Konflikte mit den Mitschülern, dabei verhalte er sich recht rüpelhaft. Zu Hause gebe es oft Streit beim Anfertigen der Hausaufgaben. Außerdem halte er sich kaum an gemeinsame Abmachungen und Regeln. Er wirke oft missmutig und ziehe sich zurück, wenn die Eltern mit ihm sprechen wollen.

Nun stellen sich eine Menge Fragen, die mit verschiedenen diagnostischen Verfahren beantwortet werden können. Diese Antworten helfen dann weiter bei der Planung, was für den Jungen und seine Familie eine geeignete Behandlungsmethode sein könnte.

Mögliche Fragen sind:

  • Wie ist der allgemeine Entwicklungsstand?
  • Lassen sich Zusammenhänge finden zu Veränderungen, denen die Familie ausgesetzt ist?
  • Ist das Kind in der Schule im Vergleich zu Gleichaltrigen unter- oder überfordert, liegt vielleicht eine Teilleistungsstörung vor oder fällt es dem Kind aus anderen Gründen schwer, dem Unterricht zu folgen?
  • Abzuklären ist, ob es im Elternhaus belastende Lebensereignisse gab oder gibt, wie z.B. die Geburt eines Geschwisterkindes, Trennung der Eltern, chronische Erkrankungen oder Tod eines Familienmitgliedes.

Um alle diese Fragen und Hypothesen beantworten zu können, spricht die Beraterin/der Berater zunächst mit den Eltern über ihre Sichtweise und die bisherige Entwicklung des Kindes.

Danach folgt die Diagnostikphase mit dem Kind alleine:

Mit Test- und Beobachtungsverfahren und im Gespräch lernt die Beraterin/der Berater das Kind kennen und versucht, von ihm selbst zu erfahren, wie es sich fühlt, was ihm Freude macht und wo es seinerseits Schwierigkeiten und Konflikte erlebt.

Mit dem Einverständnis der Eltern kann darüber hinaus Kontakt zu anderen wichtigen Personen oder Fachleuten wie z.B. ErzieherInnen, ÄrztInnen, LehrerInnen aufgenommen werden. Ergänzende Untersuchungen und Beobachtungen durch andere Fachkräfte des Teams (Heilpädagogin, Lerntherapeutin, Motopädin) können weitere wertvolle Hinweise liefern.

Nach diesen diagnostischen Maßnahmen wird mit den Eltern ein Auswertungsgespräch geführt. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse und Eindrücke erfolgen dann im Rahmen eines Behandlungsplanes die nächsten Schritte.

Beratung, Therapie, Förderung

Beratung und Psychotherapie vollziehen sich in gegenseitigem Vertrauen. Dies setzt auch voraus, dass vereinbarte Termine eingehalten werden bzw. bei Verhinderung eine rechtzeitige Absage erfolgt.

Die Dauer einer Beratung/Behandlung ist sehr unterschiedlich: Sowohl kurzzeitige Hilfen, Kriseninterventionen als auch langfristige Fördermaßnahmen und psychotherapeutische Begleitung sind je nach Problemstellung und Zielorientierung möglich.

Wenn ambulante Hilfen nicht ausreichen für spürbare Veränderungen, wird manchmal stationäre Hilfe notwendig. Ihr(e) BeraterIn wird Sie dann bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung unterstützen und Sie bei besonderen Fragestellungen an andere Fachberatungsstellen verweisen.

Der Verlauf einer Beratung, Fördermaßnahme oder Therapie wird in der Regel dokumentiert und mit einem Abschlussgespräch beendet. Unter Umständen wird sich Ihr(e) BeraterIn nach einer gewissen Zeit noch einmal an Sie wenden, um zu erfragen, wie Sie nachträglich die durch die Behandlung eingetretenen Veränderungen beurteilen (Katamnese).